Ein Eichhörnchen, welches in den Ästen eines Baumes sitzt und an einer Nuss knabbet

Ein Entscheid für die Natur und die Wildtiere

25. März 2024

Am 21. März 2024 hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Beschwerde des WWF gutgeheissen wird und der Entscheid der Standeskommission aufgehoben wird. Die Strecke Langälpli-Löchli-Holzplatz darf nicht in den Wanderwegnetzplan aufgenommen werden.

Gute Nachrichten für die streng geschützten Auerhühner: Der geplante Wanderweg durch ihren Lebensraum im Waldreservat Bruggerwald-Kronberg darf nicht ausgeschieden werden. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Seit 2021 herrschte ein Rechtsstreit zwischen dem WWF und dem Bezirk bzw. der Standeskommission. Der WWF stellte sich auf den Standpunkt, dass touristische Intensivierungen in diesem Gebiet nicht möglich sind, denn das Jagdbanngebiet soll ein Rückzugsort für Wildtiere sein. Auch die zuständige Holzkorporation «Wilder Bann» hatte sich gegen den Wanderweg gewehrt und zuletzt schaltete sich auch das BAFU mit einer eigenen Beschwerde gegen die Standeskommission ein.


«Wir sind froh, dass das Verwaltungsgericht im Sinne des Jagdgesetzes und der Naturschutzgesetzgebung entschieden hat. Man kann die Natur nicht einfach wie eine Zitrone auf den letzten Tropfen auspressen, auch nicht für touristische Interessen», sagt Mila Yong, Geschäftsführerin des WWF Appenzell. Der Alpstein ist eine beliebte Ausflugsregion. Immer mehr Leute sind im Gebiet unterwegs und der Druck durch die Freizeitnutzung steigt. Umso wichtiger sind störungsarme Lebensräume für Wildtiere, um das ökologische Gleichgewicht zu erhalten.
Dass der Gang bis vor das Verwaltungsgericht nötig war, bleibt jedoch unverständlich - sprachen doch alle fachlichen und juristischen Vorgaben von Anfang an gegen den Wanderweg. Und auch 2004 hatte sich die Standeskommission noch gegen den Weg ausgesprochen.

Die vollständige Medienmitteilung gibt es hier

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